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AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma röntgen bender GmbH & Co. KG, im folgenden röntgen bender, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist.
  2. Lieferungen erfolgen mit größter Beschleunigung nach Maßgabe der Bestände und Liefermöglichkeiten. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Höhere Gewalt befreit röntgen bender von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.
  3. Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nur nach Absprache und mit erteilter Zustimmung erfolgen.

§ 2 Preise

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen stets zu den am Tage der Erfüllung gültigen Bedingungen und Preisen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  2. Die Preise für Röntgenverbrauchsmaterialien und Zubehör sind Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch beeinflussen können. Daher sind kurzfristige Änderungen der Konditionen vorbehalten.

§ 3 Sonderaufträge

Sonderaufträge über nicht gelistete Ware bedürfen hinsichtlich Mindestmenge, Konfektionierung, Preis und Lieferzeit der gesonderten Vereinbarung. Die Annahme des Auftrages wird schriftlich bestätigt.

§ 4 Verpackung und Versand

  1. Alle Preise schließen die Kosten für Verpackung und Versand ein. Dies gilt allerdings nur ab einem Lieferungsnettobetrag von mindestens EUR 300;- und sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weiter wird bei einem Lieferungsnettobetrag von weniger als EUR 20;- ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 2;- berechnet.
  2. Bei Ersatzteilsendungen werden die Verpackungs- und Versandkosten gesondert berechnet.
  3. Geräte werden frei Aufstellort geliefert (ausgenommen sind Kosten für bauseitige Veränderung usw.).
  4. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden.

§ 5 Verpackungsverwertung und Verpackungsentsorgung

  1. Beschaffenheit, Art und Umfang der Verpackungen sind zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsordnung) zweckbestimmt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, Verkaufsverpackungen restentleert, im Fall von flüssigen Chemikalien gespült sowie nach Materialarten vorsortiert, den Sammelstellen oder bei Lizenz der Verpackungen von DSD, den hierfür bestimmten jeweiligen Wertstoffbehältern zuzuführen. Verkaufsverpackungen mit dem Gefahrensymbol „giftig“ sind auch nach Restentleerung als überwachungsbedürftiger Abfall vom Kunden selbst zu entsorgen.
  3. Eine Rücknahme der Verkaufsverpackung ist bis auf im einzelnen zu vereinbarende Einzelfälle nicht möglich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von röntgen bender gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher bestehenden und noch entstehenden Forderungen Eigentum von röntgen bender. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert und verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
  2. Im Falle einer Weiterveräußerung von Waren tritt der Kunde mit der Annahme von Waren bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen von röntgen bender die ihm aus Veräußerungen der gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an röntgen bender ab. Im Falle der Veräußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde die Forderungen in Höhe des Wertes ab, der auf durch röntgen bender gelieferte Waren entfällt.
  3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfüllung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise, z. B. durch Pfändungen von dritter Seite oder ein Insolvenzverfahren des Kunden gefährdet, so ist röntgen bender berechtigt, gelieferte Waren auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung zurückzuholen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Warenrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen über Dienstleistungen, Geräte aller Art, Ersatzteile und Mieten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar.
  2. Werden Forderungen mit Gutschriften verrechnet, so wird Skonto nur auf den danach zu zahlenden Betrag gewährt.
  3. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  4. röntgen bender behält sich vor, in bestimmten Fällen Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahmeversand durchzuführen.
  5. Bei Zahlungsverzug berechnet röntgen bender Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (Euribor). Ist der Abnehmer Kaufmann, berechnet röntgen bender diesen Zinssatz ab Überschreitung der Zahlungsfrist.

§ 8 Beanstandungen und Gewährleistung

  1. Fehlende Waren sind spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Sendung unter Einsendung des Lieferscheins zu reklamieren.
  2. Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Hierbei ist die Emulsions-, Fabrikations- oder Chargen-Nummer anzugeben und die beanstandete Ware, ggf. auch unverarbeitetes Material der gleichen Packung, nach Absprache mit Röntgen bender zurückzusenden. Mängelrügen vonGeräten und Ersatzteilen sind an die zuständigen Stellen von röntgen bender zu richten. Geräte werden in der Regel an Ort und Stelle von Kundendiensttechnikern von röntgen bender instand gesetzt.
  3. Für sämtliche Geräte übernimmt röntgen bender – sofern nichts anderes vereinbart – 2 Jahre Gewährleistung (für Tausch- und Ersatzteile 1 Monat), indem röntgen bender Fabrikations- oder Materialfehler, die in dieser Zeit angezeigt werden, kostenlos behebt oder nach Wahl des Kunden ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Art liefert. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn laut unserem Angebot die Gewährleistung durch den Hersteller erbracht werden muß. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Endabnehmer. Dieser ist auch durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Gewährleistung wird durch Nachbesserungen nicht verlängert und ist ausgeschlossen bei Transportschäden, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, selbst vorgenommenen Eingriffen sowie Verwendung von ungeeigneten Verbrauchsmaterialien. Ferner ist eine Geräte- und Ersatzteilgewährleistung nur bei regelmäßiger Wartung der Geräte durch Fachkräfte des Geräteherstellers oder durch Fachkräfte von röntgen bender nach Vorgabe in Ausführung und Zeitspanne der Wartung durch röntgen bender möglich. Auf Gebrauchtgeräte und gebrauchte Ersatzteile wird keine Gewährleistung erbracht; Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Für Verschleiße, Glas, alle Arten von Lampen, Heizfäden, Batterien und Schrift- und Datenträger (Disketten, Wechselplatten usw.) leistet röntgen bender nur Gewähr, wenn ein Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Weitergehende Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Rückgabe von nicht original verpackten Ersatzteilen ist nicht möglich. Für zurückgesandte Ersatzteile zur Gutschrift fallen Überprüfungs- und Bearbeitungskosten an.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige Versandstätte, für Reparaturen und Montagen der jeweilige Ort der Reparatur bzw. Montage, für Zahlungen Baden-Baden.

§ 10 Gerichtsstand

Zur Entscheidung mit röntgen bender entstehender Streitigkeiten wird – soweit eine Vereinbarung zulässig ist – das Amtsgericht bzw. Landgericht in Baden-Baden als örtlich zuständig vereinbart.

§ 11 Datenspeicherung

röntgen bender speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten der Geschäftspartner.

§ 12 Schlußbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im übrigen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: November 2008

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13. Basiskurs Neuroradiologie 2012
23. – 26.2.2012,  Frankfurt

ECR 2012 
1. – 5.3.2012,  Wien

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